Werden für mich Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt?
Erhalten Sie Übergangsgeld, bleibt ein zuvor bestehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung sowie
- Arbeitslosenversicherung
grundsätzlich bestehen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. Das gilt nicht für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung sowie den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.
Während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation besteht für Sie Unfallversicherungsschutz für den Fall, dass sich im Zusammenhang mit der Behandlung ein Unfall ereignen sollte. Der Versicherungsschutz schließt den Weg zur Rehabilitationseinrichtung und zurück ein. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ebenfalls Ihr Rentenversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
14.04.2010