Anlage R zur Einkommensteuererklärung
Die Anlage R wurde 2005 als neue Anlage zur Einkommensteuererklärung eingeführt und enthält alle Angaben zu Renteneinkünften, die das Finanzamt benötigt, um den Umfang der Steuerpflicht für diese Art von Einkünften feststellen zu können.Falls Sie im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die Anlage R ausfüllen müssen, sollten Sie zuvor eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke über Ihre bezogenen Renteneinkünfte von Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Diese wird Ihnen dann in den Folgejahren automatisch unaufgefordert zugesandt, wenn es sich um einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Ohne eine solche Bescheinigung sind die in die Anlage R einzutragenden Werte in der Regel nur sehr schwer zu ermitteln.
Für die Anlage R der Jahre 2007 und 2008 gilt:
In die Zeilen 4 -10 sind die Renten einzutragen, für die als Basisversorgung im Alter der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung begonnen hat.
Die Zeilen 11-13 sind nur dann auszufüllen, wenn die Öffnungsklausel vom Finanzamt angewandt werden soll. Hiervon sind jedoch nur die Rentner betroffen, die vor 2005 mindestens während 10 Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.
In den Zeilen 14-19 sind die Leibrenten einzutragen, die aus einer umlagefinanzierten privaten Rentenversicherung kommen (zum Beispiel die Zusatzversorgung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst aus VBL/ZKW). Diese Leibrenten werden nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert.
In die Zeilen 31-46 sind die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung einzutragen (zum Beispiel: Betriebsrenten).
Die Eigenanteile zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung kann der Rentner als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Einzutragen sind diese Aufwendungen allerdings nicht in die Anlage R, sondern in Zeile 70 (gilt für die Einkommensteuererklärung 2008) des Mantelbogens.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
07.08.2009