Wehr- und Zivildienst
Als Wehr- oder Zivildienstleistende sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Wehrdienst
Mit Aufnahme Ihres Wehrdienstes, der mehr als 3 Tage umfassen muss, unterliegen Sie dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt der Staat für Sie. Die Versicherung beginnt mit dem Tag Ihres Diensteintritts, der im Einberufungsbescheid steht, und endet mit Ablauf des ebenfalls dort festgelegten Entlassungstermins.
Mehr Information zum Thema: "Wehrdienst"
Zivildienst
Sie haben sich für den Zivildienst entschieden? Auch als Zivildienstleistender sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und geschützt. Die Beiträge zahlt der Staat für Sie. Als Beitragszeit berücksichtigt wird der Zeitraum vom Diensteintritt bis zum Ausscheiden aus dem Zivildienst.
Mehr Information zum Thema: "Zivildienst"
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
18.04.2006