Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die

  • mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei Rentenbeginn arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos waren,
  • innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen.

Darüber hinaus dürfen sie die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.

Ohne Abschläge kann diese Altersrente ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden. Seit dem Jahr 2006 wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen Sie Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung ausübt und eine mindestens 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung sucht. Die Deutsche Rentenversicherung lässt sich die Arbeitslosigkeit regelmäßig von der Agentur für Arbeit bescheinigen. Deshalb ist die Angabe der Anschrift der Agentur für Arbeit und die Kundennummer im Rentenantrag sehr hilfreich.

Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
  • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Flucht, politische Haft in der DDR)


Für die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr.
 
Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verbleibt – auch nach der Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre bei der Regelaltersrente – bei 65 Jahren.


Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

29.10.2008