Willkommen bei der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See

Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Schön, dass Sie uns besuchen. Sie befinden sich auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die am 1. Oktober 2005 aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und Seekasse hervorgegangen ist.

Die Knappschaft-Bahn-See ist ein modernes, innovatives Verbundsystem und bündelt viele Sozialversicherungszweige unter einem Dach. Neben der Renten-Zusatzversicherung betreut die KBS in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte aus den Bereichen Bergbau, Bahn, See und zunehmend auch Versicherte außerhalb dieser Branchen.

KBS vor Ort

Auswahl von Artikeln aus der Ausgabe 1/2010 des Magazins "zukunft jetzt" der Deutschen Rentenversicherung.
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Den Wunschtermin zur Rentenberatung am Telefon vereinbaren

Wenn es um wichtige Fragen zur Rentenversicherung geht, sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) die richtigen Ansprechpartner.
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Rentenblicker

Rentenblicker

„Rentenblicker“ - die Jugendinitiative der Deutschen Rentenversicherung bietet Schulen Unterrichtsmaterial zur Rente und Altersvorsorge
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Knappschaft-Bahn-See als familienbewusster Betrieb ausgezeichnet

Offizieller Partner der audit berufundfamilie®

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen überreichte Zertifikat
Die Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum ist von der Hertie-Stiftung als familienbewusster Betrieb ausgezeichnet worden.
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News-Archiv der KBS

News-Archiv der KBS

Im News-Archiv der KBS finden Sie interessante News der Vergangenheit
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

09.03.2010

Servicebereich

Bürgerservice

Thema des Monats: "Februar 2010: Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten"

Wie die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Verlust eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners hilft, war Thema des Monats Januar. Warum und wie Einkommen auf Hinterbliebenen- und Waisenrente anzurechnen ist, wird im Folgenden beschrieben.

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