Willkommen bei der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Schön, dass Sie uns besuchen. Sie befinden sich auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die am 1. Oktober 2005 aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und Seekasse hervorgegangen ist.
Die Knappschaft-Bahn-See ist ein modernes, innovatives Verbundsystem und bündelt viele Sozialversicherungszweige unter einem Dach. Neben der Renten-Zusatzversicherung betreut die KBS in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte aus den Bereichen Bergbau, Bahn, See und zunehmend auch Versicherte außerhalb dieser Branchen.
Frauen und Rente - KBS lädt zur Vortragsreihe ein
Bochum, 26. Januar 2010
Speziell an Frauen richtet sich ein Vortrag der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).
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KBS vor Ort
Auswahl von Artikeln aus der Ausgabe 4/2009 des Magazins "zukunft jetzt" der Deutschen Rentenversicherung.
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Ab 1. Januar 2010 Direktzahlung im Verhältnis zu den Niederlanden
Aufgrund einer Vereinbarung der niederländischen und deutschen Ministerien verändern sich ab Januar 2010 die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Rentenauszahlung im Verhältnis zu den Niederlanden. Für ca. 60.000 Bezieher einer deutschen Rente müssen daher die Zahlungsmodalitäten für die Rentenauszahlung angepasst werden.
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Rentenblicker
„Rentenblicker“ - die Jugendinitiative der Deutschen Rentenversicherung bietet Schulen Unterrichtsmaterial zur Rente und Altersvorsorge
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Knappschaft-Bahn-See als familienbewusster Betrieb ausgezeichnet
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen überreichte Zertifikat
Die Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum ist von der Hertie-Stiftung als familienbewusster Betrieb ausgezeichnet worden.
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News-Archiv der KBS
Im News-Archiv der KBS finden Sie interessante News der Vergangenheit
Zum News-Archiv >>>
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
26.01.2010
Servicebereich
Bürgerservice
Thema des Monats: "Februar 2010: Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten"
Wie die gesetzliche Rentenversicherung bei dem Verlust eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners hilft, war Thema des Monats Januar. Warum und wie Einkommen auf Hinterbliebenen- und Waisenrente anzurechnen ist, wird im Folgenden beschrieben.
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